Sehr geehrte Gäste des Erlebnis- und Wellnessbad Vita Alpina,
die nachfolgenden Vertragsbedingungen und die nachfolgende Badeordnung regeln das Vertrags- und Benutzungsverhältnis zwischen dem Erlebnis- und Wellnessbad Vita Alpina (nachfolgend „Vita Alpina“ oder „Bad“ abgekürzt, betrieben durch das Ruhpolding Tourismus KU, Bahnhofstraße 8, 83324 Ruhpolding, nachfolgend „RTK“ abgekürzt) und dem Badegast, beziehungsweise dem Auftraggeber. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Inhalt des mit dem Gast, beziehungsweise dem Auftraggeber zu Stande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie deshalb diese Vertragsbedingungen sorgfältig durch.
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln die allgemeinen rechtlichen Grundlagen des Vertragsverhältnisses zwischen der RTK und dem Gast, beziehungsweise dem Auftraggeber.
1. Vertragsgrundlagen, Geltung dieser Vertragsbedingungen, Begriffsbezeichnungen, Vorbehalt zu Bearbeitungsentgelten
1.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, beziehungsweise Auftraggeber und dem RTK findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung und zwar in erster Linie diese Vertragsbedingungen und die nachfolgende Badeordnung, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften.
1.2. Die Vertragsbedingungen und die Badeordnung gelten für das Vertragsverhältnis über die Benutzung des Erlebnis- und Wellnessbads Vita Alpina mit allen Einrichtungen und Anlagen. Sie gelten außerdem für alle sonstigen, außerhalb von Vita Alpina vom RTK betriebenen Einrichtungen.
1.3. Die Vertragsbedingungen und die Badeordnung gelten insgesamt oder bezüglich einzelner Bestimmungen nicht, soweit bei bestimmten Einrichtungen und Dienstleistungen innerhalb des Bades vor oder bei Vertragsschluss darauf hingewiesen wird, dass es sich um Fremdleistungen handelt. Bei solchen Fremdleistungen kommt ein Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Badegast, bzw. dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter der Dienstleistung zu Stande.
1.4. Der Begriff "Auftraggeber" bezeichnet in den nachfolgenden Bedingungen gewerbliche Auftraggeber (Reiseveranstalter, Reisebüros, Omnibusunternehmen, Eventagenturen, Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter und sonstige Unternehmen und Institutionen), welche mit dem RTK in Form des Erwerbs von Eintrittskarten, Vorteilskarten und Gutscheinen oder im Rahmen sonstiger Kooperationsformen Verträge abschließen.
1.5. Im Verhältnis zu Auftraggebern, die Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, gelten die Vertragsbedingungen und die Badeordnung auch für zukünftige Geschäfte. Bei Vertragsverhältnissen mit solchen Auftraggebern haben eigene Geschäftsbedingungen der Auftraggeber keine Gültigkeit gegenüber dem RTK und zwar auch dann nicht, wen sie zum Auftraggeber für anwendbar erklärt wurden und das RTK diesen Bedingungen nicht widersprochen hat.
1.6. Soweit das RTK nach Maßgabe dieser Vertragsbestimmungen oder der Grundlage entsprechender Aushänge und Preislisten im Vita Alpina Bad pauschalierte Bearbeitungsentgelte erhebt, bleibt es den Badegästen und Auftraggebern vorbehalten, dem RTK nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringe Aufwendungen, Schäden oder Umsatzausfälle entstanden sind, als die geltende gemachte Pauschale.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag mit dem Badegast kommt auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen und der Badeordnung mit dem Erwerb der Eintrittskarte, eines Gutscheins oder einer Geldwertkarte zu Stande. Er bedarf keiner bestimmten Form.
2.2. Der die Buchung vornehmende Badegast haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche für die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen angemeldeten Teilnehmer.
2.3. Grundlage des Erwerbs der Eintrittskarte, des Gutscheins oder der Geldwertkarte ist die Leistungsbeschreibung des RTK und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Badegast bei Buchung vorliegen.
2.4. Bei Buchungen über den Internetauftritt des RTK gilt: Mit der Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Badegast dem RTK den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Dem Badegast wir der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Badegastes bzw. des Auftraggebers auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. RTK ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Badegastes bzw. des Auftraggebers anzunehmen oder nicht.
2.5. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von RTK beim Badegast bzw. beim Auftraggeber zu Stande.
2.6. RTK weist darauf hin, dass bezüglich Eintrittskarten und Tageschips nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Fernabsatz oder außerhalb geschlossener Geschäftsräume geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt. Ein Widerrufsrecht besteht hingegen gem. § 312g Abs.1 BGB beim Erwerb von Gutscheinen ohne festgelegtes Datum im Wege des Fernabsatzes. Entsprechende Widerrufsbelehrung sowie das Musterwiderrufsformular finden Sie anbei.
3. Rücktritt, Rückgabe und Rückerstattung
3.1. Ein Rechtsanspruch auf Rückgabe mit Rückerstattung besteht bezüglich Eintrittskarten, Eintrittschips, Vorteilskarten und Gutscheinen nicht. Abweichende Regelungen hierzu, insbesondere bei Auftraggebern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung, bei Auftraggebern, die Kaufleute sind, einer schriftlichen Vereinbarung.
3.2. Der Badegast und der Auftraggeber sind zum Rücktritt, beziehungsweise zur Kündigung nur entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei mangelhafter Erbringung der Vertragsleistungen durch das RTK oder bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch das RTK berechtigt.
3.3. Kaufmännischen Auftraggebern steht kein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht nach kaufmännischen Handelsbräuchen zu.
4. Leistungen des RTK, Öffnungszeiten; Altersbeschränkung, Aufsichtspflicht
4.1. Die vertraglichen Leistungen des RTK bestehen in der Gewährung des Zugangs zu den Einrichtungen des Bades nach Maßgabe des vereinbarten Benutzungsumfangs und des vereinbarten Benutzungszeitpunkts. Sie bestehen weiter in der Erbringung entsprechender Dienstleistungen bei vereinbarten Anwendungen und Behandlungen.
4.2. Eine Leistungspflicht, die über den Umfang der ausgeschriebenen Leistungen hinausgeht, bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RTK.
Dem RTK ist es vorbehalten, Öffnungszeiten des Erlebnis- und Wellnessbad Vita Alpina insgesamt sowie bezüglich einzelner Abteilungen und Einrichtungen allgemein oder zu bestimmten Terminen zu ändern und einzuschränken.
4.3. Dem RTK ist es insbesondere vorbehalten, aufgrund von Reinigungs- und Wartungsarbeiten, aus Sicherheitsgründen aufgrund notwendiger Überprüfungen oder aus sonstigen technischen Gründen den Leistungsumfang oder die Leistungszeit vorübergehend einzuschränken.
4.5. Aus Einschränkungen nach Ziffer 4.2 bis 4.4 können Ansprüche gegenüber dem RTK, insbesondere auf Minderung des Eintrittsentgeltes, nur erhoben werden, wenn die Einschränkungen nach Art und Umfang erheblich sind. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Schließung von Teilbereichen des Bades bis zu 14 Tagen im Jahr beziehungsweise 7 Tagen pro Halbjahr im Rahmen von Jahres- und Halbjahreskarten nicht als erheblich gilt.
4.6. Bezüglich vom Badegast eingebrachter Sachen wird, weder soweit es Wertfächer oder Kleiderschränke betrifft, noch bezüglich sonstiger mitgeführter Sachen ein Verwahrungsvertrag begründet. Auf die diesbezügliche Haftungsregelung in Ziffer 8.3 und 8.4 wird hingewiesen.
4.7. Gäste mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität sind dem RTK willkommen. Eine Behindertengeeignetheit, Barrierefreiheit des Erlebnis- und Wellnessbad Vita Alpina und ihrer Einrichtungen ist jedoch nicht zugesichert und nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungen.
4.8. Kinder unter 16 Jahren haben in der Saunalandschaft nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Die Mitarbeiter des RTK sind berechtigt, einen Altersnachweis zu verlangen.
4.9. Der Einlass, bzw. der Vertragsabschluss bezüglich Minderjähriger begründet keine vertragliche oder gesetzliche Aufsichtspflicht des RTK, bzw. dessen Personals.
4.10. Eine besondere Betreuung Behinderter bedarf einer vorherigen ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung.
5. Zahlungen, Preise, Preiserhöhungen, Verlust
5.1. Das entsprechende Entgelt für die Nutzung des Bades und seiner Einrichtungen ist durch den Badegast grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Bezüglich Auftraggebern gelten die im Einzelfall getroffenen Zahlungsfälligkeiten; sind solche nicht vereinbart ist der Gesamtpreis der Leistungen grundsätzlich vor Übermittlung von Eintrittskarten, Gutscheinen usw. und vor Inanspruchnahme der entsprechenden Leistungen zahlungsfällig.
5.2. Soweit ein entsprechender Hinweis auf dem Zahlungsbeleg angebracht ist, ist der Badegast verpflichtet, Zahlungsbelege aufzubewahren. Ein Ersatz von Eintrittschips, Eintrittskarten oder Wertgutscheinen ohne entsprechenden Nachweis ist bei Verlust ohne Vorlage des entsprechenden Zahlungsbelegs ausgeschlossen.
5.3. Eintrittschips (nachfolgend bezeichnet als „Chip“) werden dem Kunden nach Bezahlung zum automatisierten Zugang zum Bad ausgehändigt. Chips dienen darüber hinaus als Zeiterfassungsmedium bzw. als Zugangsberechtigung innerhalb der jeweils gebuchten Bereiche (Erlebnisbad und/oder Saunabereich).
5.4. Tageschips sind nur am Tag des Erwerbs gültig. Ein Anspruch auf Rückerstattung, auch anteilig, besteht nicht. Sofern RTK aus Kulanz den Wert zurückzuerstatten, wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 20 % des Restwerts nach Maßgabe der Ziffer 1.6. dieser Bedingungen erhoben.
5.5. Soweit auf Eintrittskarten und Gutscheinen eine entsprechende Befristung ausgewiesen ist, gilt:
a) Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch mehr, die ausgewiesene Leistung zum angegebenen Preis in Anspruch zu nehmen. Nach Ablauf der Frist kann der Badegast, beziehungsweise der Auftraggeber verlangen, Eintrittskarten und Gutscheine gegen jeweils neue Eintrittskarten und Gutscheine auszutauschen, sofern sich der Badegast, beziehungsweise der Auftraggeber verpflichten, zuvor den Aufpreis entsprechend der aktuell gültigen Preisliste zu bezahlen.
b) Der Badegast, beziehungsweise der Auftraggeber können alternativ zu Ziffer 5.5.a nach Ablauf der Frist die Rückerstattung der bezahlten Beträge mit der Maßgabe verlangen, dass das RTK vom Erstattungsbetrag ein pauschaliertes Entgelt von 20% des bezahlten Preises beanspruchen und abziehen kann. Voraussetzung für die Erstattung ist die Vorlage der Originale der Eintrittskarten, beziehungsweise Gutscheine.
c) Gegenüber Auftraggebern kann das RTK nach Ablauf einer Befristung verlangen, innerhalb einer angemessenen Frist vom Wahlrecht nach a) oder b) Gebrauch zu machen. Geschieht dies nicht kann das RTK die Austausch nach a) geltend machen.
d) Sofern sich aus der Befristung nichts Abweichendes ergibt, verfällt die Eintrittskarte bzw. der Gutschein nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist gem. §§ 195, 199 BGB.
5.6. Soweit das RTK zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht, kann das RTK den Personen, die vom Auftraggeber Eintrittskarten, Gutscheine oder Vorteilskarten ausgehändigt oder eine entsprechende Leistungszusage erhalten haben, bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber den Zugang zum Bad und die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen verweigern.
5.7. Dem RTK bleibt es vorbehalten, bei Eintrittskarten, Gutscheinen und Vorteilskarten, die nicht für den sofortigen Eintritt, also die Inanspruchnahme am Tag des Kaufs, erworben werden, Preiserhöhungen vorzunehmen, soweit sich der Leistungsumfang des Vita Alpina Bades, bzw. der jeweiligen Einrichtung objektiv gegenüber der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Erwerbs erweitert hat.
5.8. Beim Verlust von Eintrittschips, Eintrittskarten, Gutscheinen und Vorteilskarten besteht ein Anspruch auf Ersatz nur unter folgenden Voraussetzungen:
a) Der Erwerb ist durch Vorlage des Original-Zahlungsbelegs nachzuweisen.
b) Das RTK kann die Übergabe entsprechender Ersatzunterlagen davon abhängig machen, dass Sicherheit in Höhe bestehender Guthaben/Restguthaben geleistet wird. Die Sicherheit ist erst dann zurück zu bezahlen, wenn alle vertraglichen oder gesetzlichen Fristen, insbesondere Verjährungsfristen, für die Inanspruchnahme der Leistungen abgelaufen sind.
c) Das RTK haftet nicht für den Fall der Einlösung verlustig gegangener Unterlagen durch Nichtberechtigte, soweit ihm diesbezüglich nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
5.9. Der Badegast ist dringend angehalten, an ihn ausgereichte Schlüssel und Chips so zu verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass Chips während des gesamten Aufenthaltes im Bad nicht unbeaufsichtigt bleiben. Dem Badegast wird dringend empfohlen, beides, Chip und Schlüssel, während des gesamten Aufenthaltes am Körper mittels des hierfür vorgesehenen Armbands zu tragen.
5.10. Im Falle des schuldhaften Verlusts von Chips und/oder Schlüsseln durch den Gast ist das RTK berechtigt, die Zahlung der nachfolgenden pauschalierten Sicherheiten zur Absicherung etwaig entstandener Schäden zu verlangen:
a) Verlust Schlüssel: Bei einem schuldhaften Verlust des Wertfach- und Garderobenschlüssels hat der Gast eine Wiederbeschaffungspauschale für den Schlüssel in Höhe von zurzeit 25,00 Euro zu zahlen.
b) Verlust Chip: Bei einem schuldhaften Verlust des Chips ist der auf diesem Chip bis zur Meldung des Verlustes tatsächlich gebuchte Betrag zuzüglich einer Wiederbeschaffungspauschale für den Chip inklusive Armband in Höhe von zurzeit 5,00 Euro zu zahlen. Sofern der Badegast keinen Zahlungsbeleg gem. Ziffer 5.2. über das gebuchte Guthaben vorlegen kann und somit eine Zuordnung des Chips nicht möglich ist, kann RTK bei Kindern und Jugendlichen eine Sicherheit in Höhe von 7,00 €, bei Erwachsenen in Höhe von 12,00 € verlangen. Diese Sicherheit wird ausschließlich bei endgültigem Verlust einbehalten.
c) Werden verlorene Chips wiedergefunden, wird der jeweils einbehaltene Sicherheitsbetrag abzüglich tatsächlich festgestellter Abbuchungen auf dem Chip und einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro zurückerstattet. Werden verlorene Schlüssel wiedergefunden, wird die einbehaltene Wiederbeschaffungspauschale abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro zurückerstattet.
5.11. Dem Badegast bleibt es vorbehalten dem RTK nachzuweisen, dass ihn am Verlust von Chips und/oder Schlüsseln kein Verschulden trifft, insbesondere, dass er die verlorenen Gegenstände während des gesamten Aufenthaltes im Bad ordnungsgemäß verwahrt hat. In diesem Fall kann weder die Zahlung einer Sicherheit noch eines Schadensersatzes gefordert werden.
5.12. Dem Badegast bleibt es darüber hinaus vorbehalten, dem RTK nachzuweisen, dass dem RTK kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweils einbehaltene Sicherheit und im Falle eines solchen Nachweises durch den Badegast nur ein geringerer Schadensersatz zu leisten ist.
6. Besondere Pflichten von Auftraggebern
6.1. Auftraggeber sind verpflichtet, dem RTK Auskunft über den Bestand erworbener Eintrittskarten und Gutscheine und über den Umfang einer bereits erfolgten Weitergabe, beziehungsweise eines Weiterverkaufs zu erteilen.
6.2. Soweit nach datenschutzrechtlichen Grundsätzen ein berechtigtes Interesse des RTK gegeben ist, sind Auftraggeber verpflichtet, dem RTK Auskunft über die Person, bzw. die Stellen zu erteilen, an die Eintrittskarten und Gutscheine weitergegeben wurden.
7. Pflichten des Gastes
7.1. Der Badegast ist verpflichtet, die nachfolgend wiedergegebene Badeordnung zu beachten.
7.2. Der Badegast hat vorgefundene und/oder fremdverursachte Mängel der Einrichtungen und Schäden, unverzüglich dem RTK gegenüber den Mitarbeitern des Bades anzuzeigen. Sach- und Vermögensschäden sind vom Gast vor Verlassen des Bades anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht, ist der Gast mit vertraglichen Ansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, dass die Anzeige unverschuldet unterblieben ist, insbesondere weil ein Schaden vor Verlassen des Bades objektiv nicht festgestellt werden konnte.
7.3. Der Badegast hat selbst verursachte Schäden ebenfalls unverzüglich, spätestens vor Verlassen des Bades gegenüber den Mitarbeitern des RTK anzuzeigen.
7.4. Es obliegt dem Badegast, gegebenenfalls nach vorheriger ärztlicher Konsultation, zu überprüfen, ob und inwieweit die Inanspruchnahme der Leistungen des Bades und die Benutzung der Einrichtungen für ihn aufgrund seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition möglich sind. Das RTK schuldet diesbezüglich keine medizinische oder sonstige Beratung oder Aufklärung, soweit diese über die allgemeinen im Bad angebrachten Hinweise (z. B. zur empfohlenen Aufenthaltsdauer) hinausgehen.
7.5. Badegäste mit Behinderungen obliegt es, sich bezüglich der Geeignetheit des Bades und ihre Einrichtungen für ihre persönliche Nutzung vor Erwerb der Eintrittskarte, von Gutscheinen oder Vorteilskarten zu erkundigen.
8. Haftung des RTK, Haftungsbeschränkung
8.1. RTK haftet unbeschränkt, soweit
Im Übrigen ist die Haftung von RTK beschränkt auf Schäden, die von RTK oder den Erfüllungsgehilfen von RTK vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
8.2. Die Haftung gegenüber Auftraggebern, die Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, ist für Schäden, die nicht auf Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, ausgeschlossen, soweit dem RTK oder dessen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8.3. Die Badegäste benutzen alle Einrichtungen des Bades auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des RTK, das Bad und seine Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
8.4. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in das Erlebnis- und Wellnessbad Vita Alpina eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Dies gilt auch für Sachen, die in Kleiderablagen oder Wertschließfächern abgelegt sind. Eine etwaige Haftung des RTK im Rahmen dieser Ziff. 8.4 aus der schuldhaften Verletzung von Sorgfaltspflichten durch das RTK oder ihrer Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
9. Kündigung und Zutrittsverweigerung
9.1. Das RTK kann den Vertrag mit dem Badegast hinsichtlich des aktuellen Aufenthalts nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen in Form eines Verweises aus dem Bad fristlos kündigen.
9.2. Die Kündigung ist insbesondere möglich, wenn der Badegast gegen die Verpflichtung aus diesen Vertragsbestimmungen, bzw. gegen die Verpflichtungen aus der Badeordnung schuldhaft verstößt.
9.3. Die Kündigung setzt eine entsprechende Abmahnung seitens des Personals des Bades voraus, es sei denn, dass der Verstoß objektiv so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Kündigung und ein sofortiger Verweis gerechtfertigt sind. Dies ist grundsätzlich anzunehmen, wenn das entsprechende Verhalten des Badegastes (insbesondere im Hinblick auf sexualbezogene Strafnormen) eine Straftat darstellt oder den dringenden Verdacht einer Straftat begründet.
9.4. Im Falle einer begründeten Kündigung besteht ein Anspruch auf Rückerstattung hinsichtlich nicht in Anspruch genommener Leistungen nicht.
9.5. Lässt das Verhalten des Badegastes objektiv für die Zukunft weitere Verstöße gegen die Vertragsbestimmungen oder die Badeordnung erwarten oder liegt eine Straftat vor, so kann das RTK einen Vertrag auch bezüglich noch nicht verbrauchter Eintrittskarten, Gutscheine und Vorteilskarten kündigen. Ein Erstattungsanspruch des Badegastes besteht nur hinsichtlich nicht in Anspruch genommener Leistungen und unter Abzug eines Bearbeitungsentgeltes von 20% des Restwerts nach Maßgabe der Ziffer 1.6. dieser Vertragsbedingungen.
9.6. Lässt das Verhalten des Badegastes objektiv für die Zukunft weitere Verstöße gegen die Vertragsbestimmungen oder die Badeordnung erwarten oder liegt eine Straftat vor, kann das RTK ein generelles Hausverbot aussprechen, welches sich auch auf das Foyer und die Außenanlagen bezieht.
9.7. Zur Ausübung der entsprechenden Rechte des RTK ist generell das gesamte Personal des Bades berechtigt.
10. Alternative Streitbeilegung; Gerichtsstand
10.1. Das RTK weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass RTK nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung für das RTK verpflichtend würde, informiert das RTK die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Das RTK weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
10.2. Der Badegast und Auftraggeber können das RTK nur an deren Sitz verklagen.
10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Rechtsstreitigkeiten aus dem Rechts- und Vertragsverhältnis mit dem Badegast und mit Auftraggebern ist ausschließlich der Sitz des RTK, soweit der Badegast, beziehungsweise der Auftraggeber Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts ist oder keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland hat.
10.4. Zwingende Gerichtsstände aufgrund Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt. Ist nach solchen Vorschriften ein Gerichtsstand im Ausland begründet, so findet aufgrund und Höhe solcher Ansprüche gleichwohl ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
11.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch RTK stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
11.2. Der Badegast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von RTK bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen RTK unverzüglich zu verständigen.
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln den Aufenthalt des Badegastes im Vita Alpina und allen Einrichtungen. Sie sind Bestandteil der Vertragspflichten des Badegastes.
1. Verhalten des Badegastes
1.1. Die Badegäste sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass kein anderer Badegast geschädigt, belästigt oder in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird.
1.2. Das Verhalten von Badegästen hat den allgemeinen Anschauungen über Sitte und Anstand zu entsprechen. Zärtlichkeiten, die über einen Kuss hinausgehen, werden nicht geduldet.
1.3. Auf die Regelungen in den Vertragsbedingungen unter Ziffer 9. bei Nichtbeachtung diese Verhaltenspflichten wird hingewiesen.
1.4. Bei Minderjährigen obliegt den Eltern, beziehungsweise Begleitpersonen generell die Aufsicht über die Kinder. Verstöße hiergegen können eine Kündigung mit Verweis aus dem Bad gemäß Ziff. 9 der Vertragsbedingungen begründen.
2. Badebekleidung
2.1. Becken und Schwitzkabinen in textilfreien Bereichen dürfen aus hygienischen Gründen nur ohne Badebekleidung benutzt werden.
2.2. Babys und Kleinkinder dürfen sich nur mit wasserfesten Windeln im Bad aufhalten und baden. Diese Windeln können beim Badepersonal erworben werden.
3. Schwerbehinderte Gäste und Rollstuhlfahrer
Für unsere schwerbehinderten Gäste und Rollstuhlfahrer stehen entsprechende Umkleidekabinen zur Verfügung. Auf Ziffer 4.7 und 4.10 der Vertragsbedingungen wird hingewiesen.
4. Glättegefahr, Badeschuhe
4.1. Wie bei allen Badeeinrichtungen können die Böden des Erlebnis- und Wellnessbads Vita Alpina durch Wasserrückstände glatt sein. Bitte beachten Sie unbedingt die permanente Rutschgefahr im gesamten Badebereich und richten Sie die Fortbewegung darauf aus. Eltern sind insbesondere dringend gehalten, die entsprechende Bewegung ihrer Kinder ständig zu beaufsichtigen.
4.2. Das Tragen von Badeschuhen im gesamten Bereich des Bades wird empfohlen.
5. Wertfächer und Umkleideschränke
5.1. Unseren Badegästen stehen Wertfächer und Umkleideschränke in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
5.2. Die Benutzung der Wertfächer für Wertgegenstände wird dringend empfohlen. Beachten Sie diesbezüglich den entsprechenden Haftungsausschluss gemäß Ziffer 8.4 der vorstehenden Vertragsbedingungen.
6. Fundsachen
Fundsachen bitten wir beim Personal abzugeben. Für die Behandlung von Fundsachen, insbesondere deren Aufbewahrung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Hygieneanforderungen
7.1. Aus hygienischen Gründen bitten wir Sie, vor dem Baden duschen zu gehen. Wenn sie sich zwischendurch eincremen oder einölen, sollten Sie unbedingt vor Betreten der Badebecken erneut duschen.
7.2. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben und ähnliche Handlungen, die der erweiterten Körperpflege dienen, sind nicht erlaubt.
7.3. Das Personal des Vita Alpina ist angewiesen und berechtigt, unter Wahrung der Intimsphäre des Badegastes die Einhaltung dieser hygienischen Anforderungen sowie die Einhaltung sittlicher Anforderungen durch geeignete Maßnahmen und Weisungen an den Badegast durchzusetzen.
8. Speisen und Getränke
8.1. Speisen und Getränke sind im Innenbereich des Erlebnis- und Wellnessbads Vita Alpina nur an den dafür vorgesehenen Tischen zu verzehren.
8.2. Das Mitbringen von Glasflaschen ist grundsätzlich verboten.
9. Liegestühle
9.1. Im Interesse aller Gäste ist das Reservieren von Liegestühlen nicht gestattet.
9.2. Das Personal des Vita Alpina ist berechtigt und angewiesen, bei Nichtbeachtung die entsprechenden Maßnahmen, insbesondere auch durch Wegnahme von Badetüchern und sonstigen Gegenständen auf den Liegen, durchzusetzen. Das Personal ist berechtigt, diese Gegenstände in die dafür vorgesehenen Regale im Badbereich zu legen.
10. Rauchverbot
Das Rauchen ist im gesamten Vita Alpina einschließlich des Foyers nicht gestattet. Im Außenbereich ist das Rauchen lediglich in den besonders dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
11. Tiere
Tiere dürfen in das Erlebnis- und Wellnessbad Vita Alpina nicht mitgenommen werden.
12. Handys und Fotoapparate
Im gesamten Bereich des Bades ist zum Schutz der Privatsphäre unserer Gäste und aus rechtlichen Gründen die Benutzung von Handys und Fotoapparaten untersagt. Bei Zuwiderhandlungen sind die Mitarbeiter des Bades berechtigt, Handys und Fotoapparate vorübergehend einzuziehen; in objektiv schwerwiegenden Fällen der Verletzung der Privatsphäre von Gästen und bei Zuwiderhandlungen, die den Verdacht einer Straftat objektiv begründen, kann eine Verweisung aus dem Bad und/oder ein generelles Hausverbot ausgesprochen werden.
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